Aufbau und Organisation Gesamtverein
Folgende Übersicht soll die nicht leicht überschaubare Struktur und Organisation des Grasshopper Club Zürich sowie die Kompetenzen der einzelnen Organe näher beleuchten ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben:
Zwölf Sektionen - Ein Verein
Der Grasshopper Club Zürich verfügt über insgesamt zwölf Sektionen, die sich jeweils einer spezifischen Sportart widmen. Die Sektionen pflegen ein ausgeprägtes Eigenleben. Sie verfügen jedoch über keine eigene Rechtspersönlichkeit, bilden also keine selbständigen Vereine.
Der Zentralvorstand
Der Zentralvorstand ist das zentrale Führungsorgan im Grasshopper Club Zürich. Er wahrt insbesondere die Gesamtinteressen des Vereins und überwacht Struktur und Organisation der Sektionen. Gewählt wird der Zentralvorstand von der Delegiertenversammlung. Eine ausführlichere Übersicht über die Kompetenzen und Aufgaben des Zentralvorstandes finden Sie hier.
Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist quasi das Vereinsparlament. Jede Sektion stellt vier Delegierte, welche durch die jeweilige Sektionsversammlung gewählt werden. In die Kompetenz der Delegiertenversammlung fallen Beschlüsse über Statutenänderungen, die Wahl des Zentralvorstandes sowie die Wahl der Sektionsvorstände (auf Vorschlag der jeweiligen Sektionsversammlungen).
Die Präsidentenkonferenz
Die Präsidentenkonferenz setzt sich aus den Mitgliedern des Zentralvorstands und den Präsidenten der einzelnen Sektionen zusammen. Die Präsidentenkonferenz dient als Plattform für den Informationsaustauch von Sektionen und Zentralvorstand. Die Präsidentenkonferenz befindet zudem über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
Die Sektionsversammlungen
Die einer Sektion zugehörigen Mitglieder, welche das 16. Altersjahr überschritten haben, bilden die Sektionsversammlung. Die Sektionsversammlungen wählen vier Delegierte, welche die Sektion in der Delegiertenversammlung vertreten, sie genehmigen die Jahresrechnungen und Budgets, und schlagen den Sektionsvorstand (zuhanden der Delegiertenversammlung) vor.
Die Sektionsvorstände
Den Sektionsvorständen obliegt die Geschäftsführung und sie vertreten die Sektion nach aussen. Gewählt werden die Sektionsvorstände durch die Delegiertenversammlung (auf Vorschlag der jeweiligen Sektionsversammlung).